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Erbverzicht

Der Erbverzicht ist ein Mittel um die Fesseln des Pflichtteilschutzes lösen zu können. Verschieden Varianten sind denkbar:

  • Voller Verzicht auf das Erbe (unentgeltlich [z.B. Ehefrau] oder Erbauskauf).
  • Blosser Pflichtteilsverzicht.
  • Verzicht auf Hinzurechnung bestimmter Gegenstände zum künftigen Nachlass.
  • Verzicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Erbteilung (Beschränkung auf bestimmte Vermögenskategorien)


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