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Unternehmensnachfolge

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Mangelnde Planung und Regelung

Rechtsgebiet:
Unternehmensnachfolge
Stichworte:
Unternehmensnachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Umfrage der Canto Consulting6 bestätigt die mangelnde Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge:

  • Nur 4 von 10 befragten Unternehmen haben ihre Nachfolge ausreichend geregelt7.
  • 30 % der Unternehmen haben bloss nicht näher definierte „Vorkehren“ getroffen.
  • 17 % der Unternehmen beurteilen ihre Nachfolgeplanung als „verbesserungsfähig“
  • 9% der Unternehmen stufen ihre Nachfolgebemühungen als „ungenügend“ ein.

Das Gelingen des Generationenwechsels im Unternehmen ist – statistisch untermauert – meistens alles andere als sicher:

  • Wechsel von der 1. zur 2. Generation – nur jeder dritte Generationswechsel gelingt8.
  • Wechsel von der 2. zur 3. Generation – nur jeder zehnte Generationenwechsel funktioniert.

Ursachen sind:

  • Bei 20 % der Unternehmer gibt es kein Familienmitglied, welches in Frage kommt.
  • Bei 25 % der Unternehmer wären zwar geeignete Nachkommen vorhanden, aber deren Lebensplanung ist mit der Funktion als Unternehmernachfolger unvereinbar.

Für einen Unternehmensverkauf an Dritte sind meistens die Vorarbeiten wie Bildung eines Privatvermögens oder Unternehmensstrukturierung (Spaltung, Desinvestition nicht betriebsnotwendiger Aktiven usw.) nicht erledigt und es bestehen mangels Unternehmensbewertung keine Preisvorstellungen. Eine erfolglose, verspätete oder nicht mehr mögliche Nachfolgeregelung ist vielfach auch für das Unternehmen eine Schicksalsfrage9.


6 Tochterunternehmen der Kantonalbanken

7 Laut Untersuchung des International Institute for Management Development, Lausanne, sind es ca. 37 %.

8 So auch die Studie des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

9 Man geht davon aus, dass 20 % aller vor der Nachfolgeplanung stehenden Unternehmen vor der Stilllegung stehen, da sie den Prozess verpasst, falsch oder zu spät angegangen sind (Studie des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

 


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