Die familieninternen Nacholge kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen:
In Fällen, in denen es die private Vermögenslage des Unternehmers erlaubt, sollten die Aktien (AG) oder die Anteile (GmbH) dem Nachfolger sofort übertragen werden,
- entweder durch Kauf mit gegenleistungsgerechtem Kaufpreis (ev. unter Gewährung eines Verkäuferdarlehens an den Nachfolger)
- oder durch Erbvorbezug, wobei dann alle Erben sofort und gleichzeitig ausbezahlt werden.
Weiterführende Links
- Unternehmenskauf / -verkauf | unternehmenskauf.ch
- Vermögensübertragung nach FusG | vermoegensuebertragung.ch
- Erbvorbezug | erb-vorbezug.ch
Wo die private Vermögenslage des Unternehmers eine sofortige Abfindung aller Nachkommen nicht zulässt, sind sie in der Regel in das Unternehmen einzubinden, durch:
- die Übertragung der Aktien unter Aktionärbindungsvertrag
- eine Holdingstruktur (Personalholding), in die die Aktien der Betriebsgesellschaft eingebracht werden (Nachfolger führt die Betriebs-AG / durch Holdingkonstrukt wird doppelte Besteuerung vermieden / auch hier ist ein Aktionärbindungsvertrag empfehlenswert).
Weiterführende Links
- Aktienübertragung | aktiengesellschaft.ch
- Aktionärbindungsvertrag | aktionaerbindungsvertrag.ch
- Holdinggesellschaft | holding-gesellschaft.ch
- Umstrukturierung einer Gesellschaft | umstrukturierung.ch
- Unternehmensumwandlung | unternehmensumwandlung.ch
Bei Unternehmen, deren Aktionariat aus verschiedenen Familienstämmen bestehen, kann eine Holdingstruktur die Problemlösung darstellen, indem:
- jeder Familienstamm seine Aktien in die Familienholding einbringt, unter sich und unter allen Familien¬stämmen Aktionärbindungsverträge schliessen. Jeder Stamm delegiert einen Vertreter als Verwaltungs¬rats-Mitglied in die Holding-AG und ein Familieneigener oder ein Fremdmanager führt die Betriebs-AG. So lassen sich Interessen und Interessenkonflikte besser steuern bzw. Streit eher vermeiden.
Weiterführende Informationen
- Umstrukturierung | umstrukturierung.ch
- Unternehmensumwandlung/ | unternehmensumwandlung.ch
- Unternehmenskauf | unternehmenskauf.ch
- Holding Gesellschaft | holding-gesellschaft.ch
- Aktionärbindungsvertrag | aktionaerbindungsvertrag.ch