Der Erbverzicht ist ein Mittel um die Fesseln des Pflichtteilschutzes lösen zu können. Verschieden Varianten sind denkbar:
- Voller Verzicht auf das Erbe (unentgeltlich [z.B. Ehefrau] oder Erbauskauf).
- Blosser Pflichtteilsverzicht.
- Verzicht auf Hinzurechnung bestimmter Gegenstände zum künftigen Nachlass.
- Verzicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Erbteilung (Beschränkung auf bestimmte Vermögenskategorien)
Weiterführende Informationen
- Erbverzicht / Erbauskauf im Schweizer Erbrecht
- Erbverzichtsvertrag | erbverzichtsvertrag.ch